Ankündigung von Qualitätsprüfungen


Wir kündigen allen zu prüfenden Einrichtungen die Prüfung nach §§ 114 ff SGB XI an. Dies geschieht rechtzeitig, sicher und nachweisbar. Sie bestimmen die Zeitpunkte.

Wir kündigen auf drei Wegen an: Per Telefon, per Fax und per E-Mail. Alle drei Wege werden protokolliert. Ihr Prüfdienst erhält ein lückenloses Protokoll. Die Texte der von uns versandten Faxe und E-Mails sind variabel. Sie bestimmen für jede Einrichtung oder Einrichtungsart den passenden Text. Auch telefonisch nicht erreichte Einrichtungen erhalten ein Fax und eine E-Mail.

Sie erhalten von uns noch am Tag der Ankündigung einen ausführlichen Bericht. Er belegt alle Telefonate, Faxe und E-Mails. Er zeigt auch auf, wenn mit einer Einrichtung Kontaktaufnahme vor der Prüfung erforderlich ist.

Je nach Ihrem Wunsch besprechen wir angetroffene Anrufbeantworter. Wenn dort eine Notrufnummer genannt wird, rufen wir dort an.

Wir rufen jede Telefonnumer bis zu dreimal an. Erforderlichenfalls unternehmen wir drei Faxversuche. Auf Ihren Wunsch hin steigern wir die Zahl der Versuche.


  • Jeder Ankündigungsschritt wird von uns beweissicher belegt.

  • Wir arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen.

  • Unser Ankündigungsmanagement gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, dass Ihre Prüfer vor Ort nicht vor verschlossenen Türen stehen.

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